Die Empfehlungen der Obersten Landesbehörden vom November 2020 und nachfolgend des BfArM vom 22.12.2020 sehen bei Bestandsliegen, die ausschließlich mit einer Sperrbox / einem Notstopp als Sicherheitseinrichtung ausgestattet sind, eine verpflichtende Nachrüstung.

Sämtliche von uns gelieferten Liegen entsprechen und entsprachen den zum jeweiligen Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Vorgaben. Deren Einhaltung wurde u.a. auch durch die für uns zuständige Bezirksregierung Detmold kontrolliert.

Aufgrund des sich weiterentwickelnden technischen Fortschritts mit erhöhter Sicherheitstechnik gibt es inzwischen ältere Liegen, die nun nicht mehr diesen heute geforderten höheren sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.

Da unsere Liegen bei Lieferung aber den zu diesem Zeitpunkt gültigen sicherheitstechnischen Standards entsprachen, ergibt sich für uns als Hersteller keine Verpflichtung zur kostenfreien sicherheitstechnischen Nachbesserung.

Gleichwohl werden wir Sie in diesen Fragen natürlich unterstützen und Lösungen – soweit es bei älteren Modellen möglich ist – aufzeigen.

Wir werden dies nicht als neues Geschäftsmodell ansehen und stets versuchen, kostengünstige Möglichkeiten (soweit möglich) anzubieten.

Nach aktuellem Stand der Technik gibt es neuere sicherheitstechnisch aktive Lösungen (z.B. das automatisierte Abschalten des Antriebs und die aktive Freigabe zur Betätigung), die den bisherigen passiven Möglichkeiten (Sperrbox-Stift nach Benutzung der Liege ziehen) weit überlegen sind. Auch hierzu ist noch einiges in der Entwicklungsphase, wobei sich die Fertigstellung aufgrund von Lieferengpässen zeitlich verzögern wird.

Bitte fragen Sie uns an.