Die Empfehlungen der Obersten Landesbehörden vom November 2020 und nachfolgend des BfArM vom 22.12.2020 sehen bei Bestandsliegen, die ausschließlich mit einer Sperrbox / einem Notstopp als Sicherheitseinrichtung ausgestattet sind, eine verpflichtende Nachrüstung.
Sämtliche von uns gelieferten Liegen entsprechen und entsprachen den zum jeweiligen Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Vorgaben. Deren Einhaltung wurde u.a. auch durch die für uns zuständige Bezirksregierung Detmold kontrolliert.
Aufgrund des sich weiterentwickelnden technischen Fortschritts mit erhöhter Sicherheitstechnik gibt es inzwischen ältere Liegen, die nun nicht mehr diesen heute geforderten höheren sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.
Da unsere Liegen bei Lieferung aber den zu diesem Zeitpunkt gültigen sicherheitstechnischen Standards entsprachen, ergibt sich für uns als Hersteller keine Verpflichtung zur kostenfreien sicherheitstechnischen Nachbesserung.
Gleichwohl werden wir Sie in diesen Fragen natürlich unterstützen und Lösungen – soweit es bei älteren Modellen möglich ist – aufzeigen.
Wir werden dies nicht als neues Geschäftsmodell ansehen und stets versuchen, kostengünstige Möglichkeiten (soweit möglich) anzubieten.
Nach aktuellem Stand der Technik gibt es neuere sicherheitstechnisch aktive Lösungen (z.B. das automatisierte Abschalten des Antriebs und die aktive Freigabe zur Betätigung), die den bisherigen passiven Möglichkeiten (Sperrbox-Stift nach Benutzung der Liege ziehen) weit überlegen sind. Auch hierzu ist noch einiges in der Entwicklungsphase, wobei sich die Fertigstellung aufgrund von Lieferengpässen zeitlich verzögern wird.
Bitte fragen Sie uns an.
Die vorgeschlagenen Lösungsansätze sind:
Durch Drücken des Fußschalters mit dem Fuß kann im ungünstigen Fall beim Herabfahren der Liegefläche das Bein des Bedieners eingeklemmt werden. Durch den Druck auf das Bein kann der Fuß nur sehr schwer vom betätigten Fußschalter weggezogen werden. Die Folge können Verletzungen sein. Durch den Einsatz eines Fußschalters mit 3-stufigem Bedienelement wird bei sehr starkem Druck auf den Fußschalter diese 3-Schaltstufe, die den Antrieb sofort stilllegt, aktiviert.
Diese Fußschalter sind verfügbar, eine Nachrüstung ist allerdings sehr aufwändig und kostenintensiv, da für die 3. Schaltstufe eine separate elektrische Ansteuerung geschaffen werden muss. Die zusätzlichen Verkabelungen zwischen Fußschalter und Motor kann
möglicherweise zu neuen Gefährdungen führen. Daher bieten wir diese Nachrüstvariante für Bestandsliegen mit Luftsteuerung nicht an.
Auch bei Fußbetätigungseinrichtungen wird sehr häufig die Aktivierung des Motors zum Absenken der Liegefläche durch Drücken/Treten eines Schaltelementes ausgeführt. Hier kann durch Umkehr der Laufrichtung eine mögliche Verletzung vermieden werden: Zum Hochfahren der Liegefläche wird das Betätigungselement mit dem Fuß gedrückt, zum Absenken wird das Betätigungselement mit dem Fuß angehoben. So kann es beim Absenken der Liegefläche im ungünstigen Fall auf das Bein des Bedieners keine Verletzungen geben, da der Druck auf das Bein automatisch den Fuß nach unten sinken lässt und die Betätigung der Höhenverstellung augenblicklich gestoppt wird.
Somit besteht von gesetzlicher Seite her die Verpflichtung einer sicherheitstechnischen Nachrüstung.
Sämtliche Bestandsliegen, die seit den letzten 15 Jahren ab Werk mit einer Sperrbox / einem Notstopp ausgestattet wurden, dürfen bis zu einer Nachrüstung nur noch unter bestimmten, zu dokumentierenden Maßnahmen betrieben werden!
Möglichkeiten der Nachrüstung von Liegen aus unserem Haus:
Sicherheitsfußschalteinheit
Durch Umkehr der Bewegungsrichtung ist ein Klemmen nicht möglich.
Motoren der neuen Generation zur Umrüstung
Ein neuer Motor mit Hand- oder Fußschalter ist mit einer integrieren Sicherheitseinrichtung, dem Doppeltipp sowie einer Freilauf-Einrichtung ausgestattet.
Handschalter mit versenktem Bedienfeld
Der Handschalter muss ein versenktes Bedienfeld aufweisen, sodass auch im ungünstigsten Fall eine ungewollte Bedienung nicht möglich ist.
>> Die Möglichkeiten einer Nachrüstung sind abhängig vom Modell und der Ausstattung der Liege.<<
Sicherheitsfußschalteinheit
Basierend auf diesem von den Obersten Landesbehörden dargestellten Lösungsansatz haben wir eine Fußschaltereinheit entwickelt, die fest am Liegengestell angebracht wird. Sie besteht aus 2 Fußschaltern, die mit Abstand übereinander positioniert sind, die Betätigungselemente zeigen zueinander.
Durch Treten des unteren Fußschalters wird die Liege hoch gefahren, durch Anheben des direkt darüber liegenden Fußschalters wird die Liege abgesenkt.
Eine Klemmung ist nicht möglich, da beim Druck auf das Bein des Bedieners im ungünstigen Fall der Fuß nach unten vom oberen Schalter weggedrückt wird. Durch einfaches nach unten Führen des Fußes kann sofort die Gegenrichtung aktiviert werden.
Diese Sicherheitsfußschalteinheit kann sehr einfach an vielen Liegen aus unserem Haus nachgerüstet werden und ist Wochen verfügbar.
Voraussetzung ist weiterhin eine funktionsfähige und zu benutzende Sperrbox an der Liege. Die für uns zuständige Bezirksregierung in Detmold sieht diese Maßnahme als geeignete Umsetzung der Empfehlungen der Obersten Landesbehörden und des BfArM an.
Motoren der neuen Generation zur Umrüstung
Für Liegen mit einem Alter ab ca. 8 Jahren ist es eine sinnvolle Alternative, den Antriebsmotor mit Hand oder Fußschalter zu tauschen (je nach Liegenmodell und Ausstattung). Die Betriebslebensdauer eines Verstellmotors liegt bei 10 Jahren.
Ein neuer Motor mit Hand- oder Fußschalter entspricht dann den aktuellen Sicherheitsvorschriften und ist mit einer integrieren Sicherheitseinrichtung, dem Doppeltipp sowie einer Freilauf-Einrichtung ausgestattet.
Doppeltipp:
3 Sekunden nach der letzten Bedienung fällt der Motor in einen „Schlafmodus“ und kann nur mit einer definierten Schaltfolge, dem sogenannten Doppeltipp, wieder aktiviert werden. Zum „Aufwecken“ des Antriebs bzw. der Steuerung wird zunächst die gewünschte Fahrtrichtung für ca. 1 Sekunde am Bedienelement gedrückt. Nach einer kurzen Wartezeit (1-2 Sekunden) wird die gewünschte Fahrtrichtung nochmals gedrückt und der Antrieb kann für maximal 30 Sekunden in diese Fahrrichtung verfahren werden. Wird der Schaltzyklus der Doppeltippfunktion nicht eingehalten, lässt sich der Antrieb nicht betätigen. Nach 30 Sekunden Betätigung in eine Fahrtrichtung schaltet der Antrieb ab und fällt in den Schlafmodus. Der Antrieb kann noch bis zu 3 Sekunden nach der letzten Betätigung zur Feinjustierung betrieben werden. In diesem Zeitfenster kann jede Fahrrichtung wieder für maximal 30 Sekunden verfahren werden. Der Antrieb fällt immer 3 Sekunden nach der letzten Betätigung automatisch in den „Schlafmodus“.
Anleitung zum richtigen Umgang mit der Doppeltipp-Steuerung
Freilauf-Einrichtung:
Durch den Freilauf wird der Kraftschluss beim Abwärtsfahren auf ein Hindernis unterbrochen. Es wirkt somit nicht mehr die aktive Zugkraft des Motors, sondern lediglich die einfache Gewichtskraft des Liegenoberteils. Im Falle einer unvorhersehbaren Einklemmung ist das Verletzungsrisiko deutlich abgemindert.
Handschalter mit versenktem Bedienfeld
Eine weitere Alternative ist die Ausstattung der Liege mit einem Handschalter anstelle des Fußschalters, wenn eine Bedienung per Fuß zum Freihalten der Hände nicht unbedingt erforderlich ist. Der Handschalter muss dann ein versenktes Bedienfeld aufweisen, sodass auch im ungünstigsten Fall eine ungewollte Bedienung nicht möglich ist. Der Fußschalter muss komplett entfernt werden.
Anhand der Serien-Nr. Ihrer Liege (neben dem Typenschild am Untergestell, mit einer 10… / 20... / 30... beginnend) können wir die Möglichkeit einer Nachrüstung gern prüfen.